Schulbegleitung

An unserer Schule arbeiten Schulbegleitungen/Einzelfallhelfer:innen. Sie unterstützen in der Regel eine ihnen zugewiesene:n Schüler:in. Im Notfall stehen sie auch für andere Schüler:innen als Ansprechpartner bereit.

 

Eine Schulbegleitung/Einzelfallhelfer:in muss über das Jugendamt beantragt werden (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII).

 

An unserer Schule sind verschiedene Schulbgleiter:innen von verschiedenen Trägern der Jugendhilfe tätig.